Zuschüsse für behindertengerechtes Wohnen: Deutsche Rentenversicherung (DRV) und Integrationsamt
Wer seine Wohnung oder den Zugang zum Haus aufgrund einer Behinderung umbauen muss, erhält oft finanzielle Unterstützung. Je nach Lebenssituation sind die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder das Integrationsamt die richtigen Ansprechpartner.
1. Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Die Rentenversicherung unterstützt Sie mit sogenannten Wohnungshilfen. Das Ziel: Sie sollen Ihren Arbeitsplatz trotz Einschränkungen weiterhin barrierefrei und selbstständig erreichen können.
Was wird gefördert?
Fokus Außenbereich: Die DRV übernimmt Kosten für Maßnahmen vor der Haus- oder Wohnungstür (z. B. Rampen oder Treppenlifte im Treppenhaus).
Innenbereich: Umbauten innerhalb der Wohnung werden von der DRV meist nicht übernommen, da diese zur privaten Lebensführung zählen.
Voraussetzungen für den Antrag
Versicherungszeit: Sie müssen die Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt haben.
Zuständigkeit: Wenden Sie sich direkt an Ihren persönlichen Rentenversicherungsträger.
2. Unterstützung durch das Integrationsamt
Das Integrationsamt springt dort ein, wo andere Träger nicht zuständig sind. Es unterstützt vor allem Menschen im Berufsleben, um deren Teilhabe zu sichern.
Wer erhält hier Hilfe?
Selbstständige und Beamte, die keinen Anspruch gegenüber einer Rentenversicherung haben.
Schwerbehinderte Menschen im Rahmen der "Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben".
Welche Leistungen gibt es?
Im Gegensatz zur DRV kann das Integrationsamt auch finanzielle Mittel für den Innenbereich bereitstellen. Dazu gehören:
Beschaffung und Ausstattung einer behinderungsgerechten Wohnung.
Erhaltung und Anpassung des Wohnraums.
Tipp für die Antragstellung
Bevor Sie mit dem Umbau beginnen, muss der Antrag gestellt und bewilligt sein. Klären Sie immer zuerst die Zuständigkeit, um Verzögerungen zu vermeiden.