Gesetzliche Pflegeversicherung

Zuschuss der Pflegekasse zu Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Geldscheine (www.pixabay.com). Hinzugefügter Schriftzug: Bis zu 4.000 Euro Zuschuss durch die Pflegeversicherung

Pflegebedürftige können für Umbaumaßnahmen bis zu 4.000 € Zuschuss beantragen

Die Pflegekasse kann für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im häuslichen Wohnumfeld, bis zu 4.000 Euro für Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad ab 1 als Zuschuss zahlen. Dies gilt i. d. R. für gesetzlich Krankenversicherte, wenn die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Diese beträgt 2 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre vor Antragstellung. Der Umbau soll die häusliche Pflege in der Wohnung weiter ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen. Ziel ist es auch, die Pflegepersonen zu entlasten.

Dies erfolgt auf Antrag und sollte vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt werden. Somit ist eine ggfs. anfallende finanzielle Eigenbeteiligung bekannt. Denn nicht alles ist bezuschussungsfähig, dazu gehören bspw. wohnungsanpassende Maßnahmen die nicht pflegespezifisch erforderlich sind oder der allgemeinen Erhaltung, Renovierung oder Modernisierung zuzuordnen sind.

Regelmäßig werden durch den „Spitzenverband Bund der Pflegekassen“ Empfehlungen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung digitaler Technologien beschlossen. Hierzu gehören:

  • Maßnahmen, die eine Anpassung der konkreten Wohnumgebung an die Bedürfnisse des pflegebedürftigen Menschen bezwecken und deshalb in einer anderen Wohnumgebung nicht notwendigerweise benötigt werden (z. B. Treppenlifte, Aufzüge, Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe),
  • Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind und damit der Gebäudesubstanz auf Dauer hinzugefügt werden (zum Beispiel Türverbreiterung, fest installierte Rampen, Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche),
  • technische Hilfen im Haushalt wie der Ein- und Umbau von eingebautem Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgestaltet wird (zum Beispiel motorisch betriebene Absenkung von Küchenhängeschränken).

In den Empfehlungen finden Sie konkrete wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, die als Leistung der Pflegeversicherung im Einzelfall in Betracht kommen können. Das Verzeichnis dient den Pflegekassen als Orientierung für die leistungsrechtlichen Entscheidungen. Es ist keine Positivliste. Das bedeutet, dass kein grundsätzlicher Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse besteht.

Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann der Zuschuss bis zu viermal 4.000 Euro, also bis zu 16.000 Euro, betragen. Ein Zuschuss kann ggf. auch ein weiteres Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden.

Die Zuschüsse der Pflegeversicherung zur individuellen Wohnumfeldverbesserung sind ggf. nachrangig gegenüber anderen Trägern, zum Beispiel zur gesetzlichen Unfallversicherung oder anderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthält keine wohnumfeldverbesserden Maßnahmen. Für den Kontakt zur Pflegekasse nutzen Sie die Adresse ihrer Krankenkasse. Die Pflegekasse ist dort mit integriert.

Private Pflege-Pflichtversicherung

Für Versicherte in der Privaten Krankenversicherung ist i.d.R. die private Pflege-Pflichtversicherung die Grundabsicherung. Die Leistungen und die Erfüllung der Vorversicherungszeiten sind mit denen der gesetzlichen Pflegeversicherung gleichwertig.

Bei einer abgeschlossenen privaten Zusatzpflegeversicherung gelten die individuellen Versicherungsbedingungen. 

 

Erklärungsvideo des Bundesministeriums für Gesundheit

Die Pflegestärkungsgesetze verändern die Pflege in Deutschland. Was das konkret für Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern, bedeutet, können Sie sich hier ansehen. Susann Kowatsch erläutert in diesem Film die wichtigen Begriffe und Zusammenhänge zu Fragen rund um Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen. Was sind Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen? Wie kann man die Kostenübernahme für solche Maßnahmen beantragen? Welche Kosten werden in welcher Höhe übernommen?

© Bundesministerium für Gesundheit