Gesetzliche Unfallversicherung

Umbaufinanzierung über die gesetzliche Unfallversicherung bei Beeinträchtigung durch Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten

Geldscheine (www.pixabay.com). Hinzugefügter Schriftzug: Berufsgenossenschaften, Unfallkassen

Die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) sind u. a. für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zuständig. Wohnungshilfe steht als Rehabilitationsleistung einem Verunfallten bzw. Erkrankten zu, wenn wegen der Art oder Schwere des Unfalls oder der Berufskrankheit die Wohnräume auf Dauer behindertengerecht ausgestattet sein müssen.

Die Wohnungshilfe ist eine ergänzende Leistung zur medizinischen bzw. schulischen Rehabilitation (Kinder) sowie zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Leistungen zur Wohnungshilfe aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden erbracht, wenn infolge Art oder Schwere des Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehend die behindertengerechte Anpassung vorhandenen oder die Bereitstellung behindertengerechten Wohnraums erforderlich ist. Weitere Informationen finden Sie beim Verband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.