Tipps "Sicheres Begehen von Stufen und Treppen im Hauseingangsbereich"
Wenn im Eingangsbereich eine oder mehrere Stufen vorhanden sind, sollten sie mit beidseitigen Handläufen ausgestattet werden. Die Stufen sollten leicht und sicher begehbar sein. Wenn der untere Türanschlag der Haustür höher als 2 cm ist, sollte auch diese Stolpergefahr beseitigt werden.
Tipps für mehr Sicherheit mit Handläufen:
- Ein Handlauf allein gibt keine ausreichende Sicherheit, besser sind zwei Handläufe. Sie machen bereits ab einer Stufe Sinn, weil sie zu mehr Sicherheit führen. Wichtig sind beidseitige Handläufe z.B., wenn beim Betreten und Verlassen des Hauses eine Tasche getragen oder ein Gehstock benutzt wird. Wenn links und rechts von den Stufen ein Handlauf zur Verfügung steht, kann man sich immer mit der "besten" Hand festhalten.
- Handläufe sind in einer Höhe von 80 bis 90 cm fachgerecht anzubringen.
- Sie sollen griffsicher sein, einen Durchmesser von 3 bis 4,5 cm haben und am Anfang und Ende 30 cm über die Treppenstufen hinausragen. Die Enden der Handläufe müssen so gestaltet sein, dass man daran nicht hängen bleiben oder abgleiten kann.
- An den freien Seiten von Treppen sollten Handläufe ohne Unterbrechung über den gesamten Treppenlauf geführt werden.
Tipps für die Nutzung von Stufen:
- Blumentöpfe und andere auf Stufen abgestellte Gegenstände sollten beseitigt werden, um Stolpergefahren zu vermeiden.
- Im Herbst ist das heruntergefallene Laub zu entfernen. Bei Schnee und Eis sollten die Stufen freigeräumt und gestreut werden. Als Wohnungseigentümer können Sie damit einen Gartenpflege- bzw. Schneeräumdienst beauftragen. Als Mieter können Sie entsprechende Regelungen mit dem Vermieter absprechen.
- Aus- oder abgetretene und rundlich gewordene Stufen sowie brüchige oder anderweitig beschädigte Stufen sollten ausgebessert oder ersetzt werden.
- Wenn die Stufen auf den Wegen und Treppen im Garten unterschiedlich hoch sind, sollten diese gegen einheitlich hohe Stufen ausgetauscht werden.
Tipps für Bauvorhaben. Bei der Erstellung einer neuen Treppe werden folgende Punkte vorgeschlagen:
- Die Treppenstufen sollten eine raue Oberfläche haben, damit sie rutschfest und trittsicher sind.
- Eingebaut werden sollten Trittstufen ohne Stufenunterschneidungen. Geschlossene Stufen verhindern ein Hängenbleiben mit der Fußspitze an der Stufenunterkante.
- Die Treppengeländerhöhe bei Wohngebäuden sollte 90 cm betragen. Da es üblich ist, die Oberkante des Treppengeländers als Treppenhandlauf auszubilden, sollten Treppengeländer die höher sind, mit gesonderten, tiefer liegenden Handläufen ausgestattet werden.
- Bei der Planung von Treppen sollten entsprechende Normanforderungen (siehe DIN 18065, DIN 18025 / DIN 18040) berücksichtigt und die Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung eingehalten werden.

Lösungsbeispiele





Nachrüstung eines Handlaufs an jeder Treppenseite.

Produktinformationen und Kontaktdaten von Herstellern, Händlern und Handwerkern
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