Foto: Einige Alltagshilfen für Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit. Abgebildet sind ein Kamm mit Formgriff, eine Schreibhilfe,  ein Löffel mit großem Griff und eine Spezialschere.
Foto: Ein Badewannenlifter als Ein- und Ausstiegshilfe zum Baden.
Foto: Ein Rollator (Gehwagen) als Gehhilfe.

Hilfsmittelversorgung durch die private Krankenversicherung

Die Versorgung mit Hilfsmit­teln durch die private Krankenversicherung hängt maßgeblich vom individuell abgeschlossen Vertrag und dem jeweiligen tariflichen Umfang ab. Deshalb ist es besonders wichtig, vor Vertragsabschluss darauf zu achten, welche Versicherungsleistungen hinsichtlich der Hilfsmittelver­sorgung zu erwarten sind.

Bei einigen Versicherungen kann man eventuell zusätzliche Risiken noch später nachversichern, allerdings ist dies oft mit höheren Kosten ver­bunden.  

(§ 23 SGB XI, AGB für Private Pflegeversicherung – MB/PPV 2009)