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Worauf es ankommt: Ratgeber Badumbau bei eingeschränkter Beweglichkeit

Draufsicht auf ein barrierefrei modernisiertes Bad mit 90 cm breiter Tür, niveaugleichem Duschbereich mit Haltegriffen und Duschhocker, WC mit Stützklappgriffen, Waschtisch mit Beinfreiraum und einem Rollator.

Barrierefreie Badplanung

Wenn Sie Ihr Bad barrierefrei modernisieren wollen - z.B. für die Nutzung eines Rollators - sollte dies in Anlehnung an die DIN 18040-2 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen" erfolgen. Wichtige Anforderungen:

  • Tür - Die Tür sollte schwellenfrei sein und eine lichte Breite von mindestens 80 cm (besser 90 cm) haben. Damit in Notfall ein schneller Zugang ins Bad möglich ist, muss die Tür nach außen aufschlagen oder eine Schiebetür montiert werden. mehr
  • Duschplatz - Als Duschbereich sollte eine Bewegungsfläche von mindestens 120x120 cm (besser 150x150 cm) eingeplant werden. Der Duschboden muss bodengleich sein. Der Duschbereich sollte mit rutschhemmenden Fliesen gefliest oder mit einer flachen und rutschhemmend beschichteten Duschwanne erstellt werden. Das Duschen im Sitzen sollte möglich sein. Die Dusche sollte mit einer Handbrause, einer Armatur mit Temperaturbegrenzer und einem Haltegriffsystem ausgestattet werden. Alle Bedienelemente sollten ergonomisch geformt und gut erreichbar sein. mehr
  • Badewanne - Ausreichend große Bäder können zusätzlich mit einer Badewanne mit rutschhemmender Oberfläche, mit/ohne Tür, Haltegriffen etc. ausgestattet werden. Für das Anfahren mit Liftern bei Bedarf sind ausreichende Bewegungsflächen vorzusehen. mehr
  • Waschtisch - Für die Körperpflege im Sitzen sind flache Waschtische mit Beinfreiraum unter dem Waschtisch geeignet. Als Armatur sollte ein Einhebelmischer verwendet werden. Der Spiegel muss im Sitzen und Stehen nutzbar sein. mehr
  • WC - Je nach Art der Einschränkungen, Körpergewicht etc. sollte ein erhöhtes WC-Becken oder ein höhenverstellbares WC sowie Halte- und Stützklappgriffe eingebaut werden. Empfehlenswert für die Montage dieser Elemente sind barrierefreie Vorwand-Installations-Systeme. mehr
  • Bedienelemente und Sicherheitsausstattungen - Alle Bauteile dürfen keine scharfen Kanten aufweisen. Die Bedienelemente  sollten visuell erkennbar, gut erreichbar und für die leichte Nutzung ergonomisch geformt sein.
  • Bewegungsflächen - Zur Erleichterung der Mobilität sollte vor dem Waschtisch, dem WC und der Badewanne eine Bewegungsfläche von 120x120 cm (besser 150x150 cm) eingeplant werden.
  • Bodenbelag - Zur Sturz- und Unfallvermeidung ist der Bodenbelag rutschhemmend auszuführen. Sehbehinderte sollten auf einen guten Farbkontrast zu anderen Bauteilen und die Vermeidung von Spiegelungen und Blendungen achten.
  • Wände - Falls erforderlich sollten im Zuge der Umbaumaßnahme die Tragfähigkeit der Wände für eine Nachrüstung mit weiteren alters-, behinderten- und pflegegerechten Halte- und Stützgriffen erhöht werden. 
  • Fenster - Wenn das Bad nur über ein Fenster zu lüften ist, sollte auf eine ausreichende Bedienbarkeit des Fensters (z.B. durch Anordnung des Öffners im unteren Fensterbereich) geachtet werden.

Weiterführende Informations- und Beratungsangebote:

Piktogramm Person mit einem Gehstock
  • Vorschläge zum Thema Badumbau bieten viele Wohnberatungsstellen an. Allerdings ist das Angebot regional sehr unterschiedlich, siehe Wohnberatungsstellen in Deutschland.
  • Wer zur Miete wohnt kann sich auf das BGB "§ 554a Barrierefreiheit" berufen, siehe Zustimmung des Vermieters.
  • Die DIN 18040-2 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen" enthält wichtige Vorgaben u.a. auch für einen Badumbau.
    Wenn Sie für Ihr Umbauvorhaben öffentliche Mittel, z.B. über eine Landesbank oder eine Kreditanstalt für Wohnungsbau, in Anspruch nehmen möchten und in den Förderbestimmungen die Einhaltung der DIN 18040-2 vorausgesetzt wird, ist mit allen am Umbau Beteiligten die Anwendung der DIN-Norm abzuklären und vertraglich zu regeln.
    Da die Vorgaben der DIN 18040-2 auf der Auswertung langjähriger Erfahrungen beruhen und sich bei der Planung und Ausführung barrierefreier Wohnungen bewährt haben, sollten Sie im eigenen Interesse, auch wenn Sie für Ihren Badumbau keine öffentliche Mittel in Anspruch nehmen, diese Vorgaben soweit wie möglich berücksichtigen.
    Die Planungsgrundlagen der DIN 18040-2 sind den hier vorgestellten Beispielen für den "Badumbau bei eingeschränkter Beweglichkeit" zu Grunde gelegt und auch im Online-Badplaner berücksichtigt.
  • Für die konkrete Planung und Baudurchführung einer barrierefreien Modernisierung Ihres Bades sollten Sie Architekten/Ingenieure bzw. Fachunternehmen beauftragen.