Finanzierungsmöglichkeiten zur Anpassung von Wohnungen an Behinderungen durch Öffentliche Mittel

Für notwendige Umbaumaßnahmen können gegebenenfalls auch "Öffentliche Gelder" beantragt werden. Die Fördermittel werden vom Staat und in der Regel von den Wohnungsämtern in den Baubehörden der jeweiligen Bun­desländer im Rahmen der Wohnungsbauförderung gewährt. 

Welche Förderprogramme es in den einzelnen Bundesländern gibt, und welche Bewilligungskriterien gelten ist sehr unterschiedlich. Oft sind die Förderprogramme auch zeitlich begrenzt. Erkundigen Sie sich in Ihrem Bundesland/Ihrer Kommune, welche Fördermöglichkeiten es gibt.

Einen Überblick über die Förderrichtlinien der Bundesländer finden Sie im Portal externer Link in neuem Fenster folgtwww.baufoerderer.de der Verbraucherzentrale.


KfW-Förderkreditprogramm "Altersgerecht Umbauen"

  • Die KfW Bankengruppe führt die Förderung von altersgerechtem Umbau 2012 fort. Wer eine Wohnung oder das Wohnumfeld barrierearm ausgestalten möchte, kann weiterhin zinsgünstige Kredite aus dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ in Anspruch nehmen. Damit können zum Beispiel Bäder umgebaut, Wohnungsflure verbreitert oder Aufzüge eingebaut werden.
  • Das Förderprogramm wurde im April 2009 mit Mitteln des Bauministeriums eingeführt. Seit Programmstart sind in Deutschland bereits mehr als 60.000 Wohnungen oder Einfamilienhäuser mithilfe der KfW-Förderung barrierearm umgebaut worden.
  • Gefördert werden insbesondere Mieter mit Zustimmung ihres Vermieters, private Eigentümer (Eigentümergemeinschaften), die ihr Eigentum selbst bewohnen oder vermieten bzw. eine neu altersgerecht umgebaute Wohnung bzw. ein entsprechendes Eigenheim kaufen. Auch Vermieter wie Genossenschaften, Unternehmen und Gemeinden können gefördert werden.
  • Die KfW-Bank vergibt hier zinsgünstige Kredite bis zu 50.000 € pro Wohnung, eine Kombination mit anderen Kredit-Förderprogrammen (z. B. zur Energieeinsparung) ist teilweise möglich.
  • Beantragt werden diese Kredite bei den Banken oder Sparkassen bzw. der eigenen Hausbank vor Ort, die Kreditvergabe erfolgt über die Kfw-Bank.
  • Die Förderung kann unabhängig vom Alter oder einer körperlichen Einschränkung beantragt werden.

Weitere Informationen für Interessierte sind erhältlich unter:


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