Finanzierungsmöglichkeiten zur Anpassung von Wohnungen an Behinderungen durch Öffentliche Mittel
Für notwendige Umbaumaßnahmen können gegebenenfalls auch "Öffentliche Gelder" beantragt werden. Die Fördermittel werden vom Staat und in der Regel von den Wohnungsämtern in den Baubehörden der jeweiligen Bundesländer im Rahmen der Wohnungsbauförderung gewährt.
Welche Förderprogramme es in den einzelnen Bundesländern gibt, und welche Bewilligungskriterien gelten ist sehr unterschiedlich. Oft sind die Förderprogramme auch zeitlich begrenzt. Erkundigen Sie sich in Ihrem Bundesland/Ihrer Kommune, welche Fördermöglichkeiten es gibt.
Einen Überblick über die Förderrichtlinien der Bundesländer finden Sie im Portal
www.baufoerderer.de der Verbraucherzentrale.
Beseitigung von Barrieren mit Zuschüssen und Fördermitteln der KfW Förderbank
Die KfW Bankengruppe als Förderbank von Bund und Ländern unterstützt Sie bei Ihren Vorhaben mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen.
Wenn Sie störende Barrieren beseitigen und nach Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen umbauen, können Sie im Programm 455 bis zu 2.500 Euro Zuschuss erhalten.
Im Programm 155 fördert die KfW insbesondere folgende Maßnahmen:
- Anpassungen der Wohnungsgrundrisse zur Schaffung von Bewegungsflächen,
- Verbreiterung von Türöffnungen,
- Umbau von Sanitärräumen,
- verbesserter Gebäude- und Wohnungszugang (z. B. durch Gegensprechanlagen, Türantriebe, beidseitige Handläufe in Treppenhäusern, Überbrückungen von Stufen durch Rampen, Abbau von Schwellen),
- Einbau von Aufzügen oder Anbau von Aufzugstürmen,
- Erweiterung der Wohnfläche, z. B. durch Umwidmung bisher nicht genutzter Flächen oder Dachgeschossausbau,
- Schaffung von Gruppenräumen und frei erreichbaren Entsorgungseinrichtungen.
Bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind technische Mindestanforderungen zu beachten. Diese sind in 21 individuell wählbaren Förderbausteinen zusammengefasst. Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Förderbausteinen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu diesem Programm und der Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen für altersgerechtes Umbauen". Die Baumaßnahmen müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden.
Das KfW-Darlehen umfasst 100 % der förderfähigen Kosten, bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Die Konditionen
- Zinssatz ab 1,51 % effektiv pro Jahr
- bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit
- 5 oder 10 Jahre Zinsbindung
- kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich
Die Förderung durch die KfW kommt Ihnen als Privatperson jeden Alters und Familienstands zugute. Nicht nur als Wohnungseigentümer oder Eigenheimbesitzer, auch als Mieter können Sie mit Zustimmung Ihres Vermieters umbauen. Den Antrag stellen Sie, bevor Sie mit dem Umbau beginnen, bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt.
Weiterführende Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter
www.kfw-foerderbank.de
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