Um die 40 Firmen stellen hilfreiche und innovative Lösungen vor. Neu: Manueller Fensteröffner von W-Invention.de. Drehsitz-Kombination von Frelu sowie Rollstuhlrampen und Auffahrhilfen von ALTEC.
Private Eigentümer und Mieter können Zuschüsse für barrierearmes Wohnen von bis zu 2.500 € beantragen.
Lesen Sie hier nach, wie Andere unsere Beratung per Internet finden.
Von "A" wie Alzheimer Forum bis "Z" wie ZDF-Ratgeber WISO finden Sie hier Webseiten, die auf online-wohn-beratung.de verweisen.
Für notwendige Umbaumaßnahmen können gegebenenfalls auch "Öffentliche Gelder" beantragt werden. Die Fördermittel werden vom Staat und in der Regel von den Wohnungsämtern in den Baubehörden der jeweiligen Bundesländer im Rahmen der Wohnungsbauförderung gewährt.
Welche Förderprogramme es in den einzelnen Bundesländern gibt, und welche Bewilligungskriterien gelten ist sehr unterschiedlich. Oft sind die Förderprogramme auch zeitlich begrenzt. Erkundigen Sie sich in Ihrem Bundesland/Ihrer Kommune, welche Fördermöglichkeiten es gibt.
Einen Überblick über die Förderrichtlinien der Bundesländer finden Sie im Portal
www.baufoerderer.de der Verbraucherzentrale.
Die KfW Bankengruppe als Förderbank von Bund und Ländern unterstützt Sie bei Ihren Vorhaben mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen.
Wenn Sie störende Barrieren beseitigen und nach Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen umbauen, können Sie im Programm 455 bis zu 2.500 Euro Zuschuss erhalten.
Im Programm 155 fördert die KfW insbesondere folgende Maßnahmen:
Bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind technische Mindestanforderungen zu beachten. Diese sind in 21 individuell wählbaren Förderbausteinen zusammengefasst. Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Förderbausteinen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu diesem Programm und der Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen für altersgerechtes Umbauen". Die Baumaßnahmen müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden.
Das KfW-Darlehen umfasst 100 % der förderfähigen Kosten, bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Die Konditionen
Die Förderung durch die KfW kommt Ihnen als Privatperson jeden Alters und Familienstands zugute. Nicht nur als Wohnungseigentümer oder Eigenheimbesitzer, auch als Mieter können Sie mit Zustimmung Ihres Vermieters umbauen. Den Antrag stellen Sie, bevor Sie mit dem Umbau beginnen, bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt.
Weiterführende Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter
www.kfw-foerderbank.de