![]()
Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die Onlineberatung wird von der FGQ unterstützt.

Wir sagen Danke für die Anschubförderung vom 1.5.2005 bis 30.4.2007.
Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderung im Wohnbereich wird teilweise weiter gefördert.
Um die 50 Firmen stellen hilfreiche und innovative Lösungen vor. Neu: Duschwände von GEO, Badewannen und Duschkabine von BadeWolke, Aufstehbetten von Mühle Pflegebetten. Sicherheitsclips für Becher und Stielgläser von Willomat,...
Wir beraten auch Ihre Bürger, Mitglieder etc.
Lesen Sie hier nach, wie Andere unsere Beratung per Internet finden.
Olaf Scholz, Marcus Weinberg und Krista Sager haben sich über die deutschlandweite Wohnberatung per Internet informiert.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für behindertengerechte Umbaumaßnahmen in einer Mietwohnung oder im selbstbewohnten Eigentum bei der Einkommenssteuererklärung teilweise ein Abzug der entstandenen Kosten als außergewöhnliche Belastungen erfolgen.
Grundsätzlich muss der Antragsteller oder das Familienmitglied jedoch seine Schwerbehinderung nachweisen und vor Beginn der Baumaßnahmen ein ärztliches Attest, unter gewissen Umständen sogar ein amtsärztliches Attest vorlegen.
Auch hier gilt, die notwendigen Informationen stets vor Baubeginn einzuholen und die Baumaßnahme vom zuständigen Finanzamt vorher als außergewöhnliche Belastung für die Einkommenssteuererklärung anerkennen zu lassen.
(§ 33 EStG)