Finanzierungsmöglichkeiten zur Anpassung von Wohnungen an Behinderungen durch die gesetzliche Unfallversicherung
Am einfachsten ist die Situation für die Menschen, deren Behinderung auf einen Arbeitsunfall bzw. eine Berufskrankheit zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die gesetzliche Unfallversicherung in Form der Berufsgenossenschaften / Unfallkassen zuständiger Kostenträger.
Die Berufsgenossenschaften / Unfallkassen führen die Rehabilitation ihrer Versicherten mit allen geeigneten Mitteln durch. Ist der Umbau einer vorhandenen Wohnung oder eines vorhandenen Hauses notwendig und möglich, dann werden die hierfür notwendigen Kosten von den Berufsgenossenschaften / Unfallkassen getragen.
Die Leistungen der Berufsgenossenschaften / Unfallkassen werden unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Versicherten gewährt.
(§ 41 SGB VII in Verbindung mit den Wohnungshilfe-Richtlinien)
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Verbandes "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) unter
www.dguv.de.
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