Finanzierungsmöglichkeiten zur Anpassung von Wohnungen an Behinderungen durch die gesetzliche Unfallversicherung

Am einfachsten ist die Situation für die Menschen, deren Behinderung auf einen Arbeitsun­fall bzw. eine Berufskrankheit zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die gesetzliche Unfall­versicherung in Form der Berufsgenossenschaften / Unfallkassen zuständiger Kostenträger.

Die Berufsge­nossenschaften / Unfallkassen führen die Rehabilitation ihrer Versicherten mit allen geeigneten Mitteln durch. Ist der Umbau einer vorhandenen Wohnung oder eines vorhandenen Hauses not­wendig und möglich, dann werden die hierfür notwendigen Kosten von den Berufsgenos­senschaften / Unfallkassen getragen.

Die Leistungen der Berufsgenossenschaften / Unfallkassen werden unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Versicherten gewährt.  

(§ 41 SGB VII in Verbindung mit den Wohnungshilfe-Richtlinien)  

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Verbandes "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) unter interner Link in neuem Fenster folgtwww.dguv.de.

 

 

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