Barrierefrei Leben e.V.

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Beispielfoto 1: Durch den Bau einer Rampe wird das Haus auch für Rollstuhlbenutzer zugänglich.
Beispielfoto 2: Barrierefreier Umbau eines Badezimmers.
Beispielfoto 3: Beseitigung der Türschwelle zwischen Wohnzimmer und Balkon.

Finanzierungsmöglichkeiten zur Anpassung von Wohnungen an Behinderungen durch die gesetzliche Unfallversicherung

Am einfachsten ist die Situation für die Menschen, deren Behinderung auf einen Arbeitsun­fall bzw. eine Berufskrankheit zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die gesetzliche Unfall­versicherung in Form der Berufsgenossenschaften / Unfallkassen zuständiger Kostenträger.

Die Berufsge­nossenschaften / Unfallkassen führen die Rehabilitation ihrer Versicherten mit allen geeigneten Mitteln durch. Ist der Umbau einer vorhandenen Wohnung oder eines vorhandenen Hauses not­wendig und möglich, dann werden die hierfür notwendigen Kosten von den Berufsgenos­senschaften / Unfallkassen getragen.

Die Leistungen der Berufsgenossenschaften / Unfallkassen werden unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Versicherten gewährt.  

(§ 41 SGB VII in Verbindung mit den Wohnungshilfe-Richtlinien)  

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Verbandes "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) unter interner Link in neuem Fenster folgtwww.dguv.de.