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Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die Onlineberatung wird von der FGQ unterstützt.

Wir sagen Danke für die Anschubförderung vom 1.5.2005 bis 30.4.2007.
Um die 50 Firmen stellen hilfreiche und innovative Lösungen vor. Neu: Anti-Rutsch Streifen von Daniel Jung, Winflip der WIN Products GmbH, Türschwellenbühne für Balkon und Terrasse von Mowi-Systems, Duschwände von GEO, Badewannen...
Die KfW hat die Programmbedingungen und die -nummer zum 01.04.2012 geändert. Zinsatz ab 1 % effektiv pro Jahr.
Wir beraten auch Ihre Bürger, Mitglieder etc.
Ein Informationsangebot im Internet zum Thema Wohnen im Alter.
Lesen Sie hier nach, wie Andere unsere Beratung per Internet finden.
Überwiegend werden Maßnahmen zur Wohnanpassung zu folgenden Zwecken durchgeführt:
Sie wollen Zuhause mehr Komfort haben und zugleich Unfälle vermeiden. Wir haben für Sie Tipps und Lösungshinweise bereitgestellt. Lesen Sie, wie Alltagsverrichtungen in Ihrer Wohnung leichter und bequemer möglich sein können. Prüfen Sie, wo in der Wohnung Rutsch- und Sturzgefahren drohen. Überdenken Sie anhand der Vorschläge, wie in Ihrer Wohnung mit einer Ummöblierung oder einer anderen Nutzung der Zimmer mehr Sicherheit und Komfort erreicht werden kann.
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Sie wollen barrierefrei Wohnen? Die Grundvoraussetzung dafür lautet: Das Haus, die Wohnung und die Wohnräume müssen stufen- und schwellenlos erreichbar sein. Wichtig ist weiterhin, dass die Türen breit genug sind, um sie auch mit Stockstützen oder einem Gehwagen bequem passieren zu können. In allen Räumen, insbesondere in Bad und Küche sind ausreichende Bewegungsflächen erforderlich. Mit entsprechenden Anpassungs- und Umbaumaßnahmen kann so manche "normale Wohnung" barrierefrei nutzbar gemacht werden. Damit ist auch für das Wohnen im Alter vorgesorgt.
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Sie möchten wissen, wie Ihre Wohnung für einen Rollstuhl nutzbar gemacht werden kann? Dazu gibt es vielfältige Voraussetzungen. Die Räume sowie Balkon oder Terrasse müssen mit dem Rollstuhl befahrbar sein und vorgeschriebene Bewegungsflächen aufweisen. Das Bad soll mit einem rollstuhlbefahrbaren Duschplatz, einem unterfahrbarem Waschbecken und den Bedürfnissen angepassten Haltegriffen ausgestattet sein. In der Küche sind beispielsweise Herd, Arbeitsplatte und Spüle unterfahrbar zu gestalten. Informieren Sie sich anhand aufgeführten Tipps und Lösungsbeispiele und beachten Sie die Hinweise zu den DIN-Normen für den barrierefreien Wohnungsbau.
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Mieter müssen für bauliche Maßnahmen die Zustimmung des Vermieters einholen.
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V.
Handwerksbetriebe).
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