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Ratgeber "Flur und Garderobe anpassen - Das Ausgehen erleichtern"

Ein Flur mit beidseitigen Handläufen

Durchgehende Sicherheit im Flur durch beidseitige Handläufe

© Barrierefrei Leben e.V.

Der Flur sollte frei von Stolperfallen sein und so ausgestattet werden, dass man sich leicht für das Ausgehen "zurecht" machen kann. Mögliche Maßnahmen sind:

  • Stolperfallen beseitigen (z.B. lose Abstreifer/Fußmatten festkleben oder bodengleich einlassen, lose Telefonkabel in einem Kabelkanal verlegen, "Krimskram" entfernen)
  • Sitzgelegenheit für das An- und Ausziehen von Schuhen schaffen sowie Schuhanziehhilfe (z.B. Stiefelknecht) bereit stellen
  • Ablagen für Schlüssel, Post, Tasche etc. schaffen
  • Garderobe bequem nutzbar machen (genügend und leicht erreichbare Haken und Hutablagen)
  • Handläufe beidseitig längs der Wand montieren (z.B. bei starker Gehunsicherheit, Gleichgewichtsstörungen)
  • Falls räumlich möglich, sollte ein Abstellplatz für den Rollator freigeräumt werden.
  • Falls für Rollstuhlnutzer der Flur oder Windfang zu klein ist, kann die Verlegung des Hauseingangs eine Möglichkeit sein, um weiterhin selbstständig wohnen zu können. Siehe dazu Tipps "Neuer Hauseingang im rückwärtigen Bereich".

Bei Häusern im Bestand sind Wohnungsflure überwiegend nicht auf die Nutzung mit einem Rollator oder Rollstuhl ausgelegt. Bei einem Neubauvorhaben oder Umzug in eine andere Mietwohnung oder Kauf einer Eigentumswohnung sollte auf folgende Hinweise geachtet werden: 

  • Als Richtwert empfehlen wir eine Bewegungsfläche von mindestens 120 cm in der Breite zwischen Wänden innerhalb der Wohnung. Dies gilt auch für Rollstuhlwohnungen, wenn im Flur kein Wenden notwendig ist und der Flur ausschließlich zum Vor- und Rückwärtsfahren genutzt wird.
  • Laut DIN 18040-Teil 2 genügt eine Flurbreite von 120 cm, wenn mindestens einmal eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm zum Wenden vorhanden ist. Besser ist eine Breite von mindestens 150 cm. Durchgänge sollten mindestens 90 cm breit sein.
  • Die DIN 18025-Teil 2 sieht für Personen mit Gehhilfen im Flur eine Bewegungsfläche von mindestens 90 cm in der Tiefe vor Möbeln (z.B. Garderobenschrank, Regalen, Kommoden) vor. Für die Nutzung mit einem Rollstuhl ist laut DIN 18205-Teil 1 vor Garderobenschränken mit Drehflügeltüren eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm erforderlich. Wenn Schränke offen sind oder eine Schiebetür haben, genügt eine Bewegungsfläche von 120 cm, damit Rollstuhlnutzer entlang fahren und Gegenstände seitlich greifen können.
  • Ein Rollstuhlabstellplatz ist dann erforderlich, wenn ein Umsteigen von einem Straßenrollstuhl auf einen Zimmerrollstuhl erfolgt. Laut DIN 18025 sollte dafür eine Fläche von mindestens 190 cm Breite und 90 cm Tiefe vorhanden sein. Vor dem Rollstuhlabstellplatz muss die Bewegungsfläche mindestens 150 cm tief sein. Die DIN 18040 Teil 2 (Nachfolgenorm) schreibt eine Bewegungsfläche von 180 cm x 150 cm für und vor dem Rollstuhlabstellplatz vor.

Beispiel: Handläufe im Flurbereich zur Sturzvermeidung

Beispiele für Hilfen, die das Ausgehen leichter machen