Beispielfoto 1: Durch den Bau einer Rampe wird das Haus auch für Rollstuhlbenutzer zugänglich.
Beispielfoto 2: Barrierefreier Umbau eines Badezimmers.
Beispielfoto 3: Beseitigung der Türschwelle zwischen Wohnzimmer und Balkon.

Finanzierungsmöglichkeiten zur Anpassung von Wohnungen an Behinderungen durch die Träger der Sozialhilfe

Unter Bezug auf die Eingliederungs- oder Altenhilfe kann der Sozialhilfeträger die Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum für behinderte und ältere Menschen finanziell unterstützen. Hierzu zählt zum Beispiel der notwendige Umbau einer vorhandenen Woh­nung.

Ein Anspruch auf Leistungen nach den Bestimmungen des SGB XII (früher BSHG) kann aber immer erst dann geltend gemacht werden, wenn kein anderer Kostenträger zu­ständig ist. Außerdem sind die Leistungen vom Sozial- und Grundsicherungsamt immer abhängig vom Einkommen und Vermögen der Antragsteller und können gegebenfalls auch nur als Darlehn gewährt werden.  

§§ 53, 54 SGB XII i. V. m. der Verordnung zu § 60 SGB XII, § 71 Absatz 2 SGB XII, §§ 85, 92 SGB XII