Produktschau "Handläufe / Handlaufsysteme"

Nachfolgende Produkte werden Ihnen mit Bildern und einer Beschreibung als Firmenanzeige vorgestellt:

Foto: Handlauf

Öffnet einen internen Link im aktuellen Fenster Flexo-Handlaufsysteme GmbH „schöne Sicherheit für innen und außen“
In öffentlich zugänglichen Gebäuden ist er bereits gesetzlich vorgeschrieben: Der beidseitige Handlauf an der Treppe. Im privaten Bereich wird der beidseitige Handlauf von Ärzten und Versicherungen empfohlen und dient vor allem der persönlichen Sicherheit. Handläufe von Flexo werden nur nach DIN Norm 18040 und Bauordnung ausgeführt, d.h. die Handläufe sind griffig, haben den richtigen Durchmesser, sind kontrastreich zur Wand, mit taktilen Elementen, durchgehend und werden, wo möglich, über die erste und letzte Stufe geführt. Außerdem sind die handwarmen Handläufe in vielen verschiedenen Farben und Ausführungen verfügbar. Flexo Handläufe, so individuell wie Sie und Ihre Einrichtung zu Hause!



Hinweis: Geänderte Bauordnung - Bayern macht Treppen durch beidseitige Handläufe sicherer

Der Bayerische Landtag hat zum 31.7.2008 die Bayerische Bauordnung im Art. 32 Abs. 6 wie folgt geändert: "Für Treppen sind Handläufe an beiden Seiten und bei großer nutzbarer Breite auch Zwischenhandläufe vorzusehen
1. in Gebäuden mit mehr als zwei nicht stufenlos erreichbaren Wohnungen,
2. im Übrigen, soweit es die Verkehrssicherungspflicht erfordert."
Durch die Gesetzesänderung soll beispielsweise älteren Menschen in Gebäuden, die keine Aufzüge haben, ausreichend Sicherheit beim Benutzen der Treppe geboten werden. 

Quelle: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.stmi.bayern.de (PDF-Dokument)

Weitere Informationen siehe: Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterTipps und Lösungsbeispiele "Treppe" und siehe Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.treppensicherheit.de

 



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