Produktschau "Handläufe / Handlaufsysteme"

Nachfolgende Produkte werden Ihnen mit Bildern und einer Beschreibung als Firmenanzeige vorgestellt:

Foto: Handlauf

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterFlexo Handlaufsysteme GmbH -  "FlexoForte", "flexofit" und "FLEXOLIGHT"
In öffentlich zugänglichen Gebäuden ist er bereits gesetzlich vorgeschrieben: der beidseitige (oftmals auch genannt der zweite) Handlauf an der Treppe. Im privaten Bereich wird der beidseitige Handlauf, Griffhilfe und Geländer von Ärzten und Versicherungen empfohlen, und dient vor allem der persönlichen Sicherheit.



Aktuelles: Geänderte Bauordnung - Bayern macht Treppen durch beidseitige Handläufe sicherer

Der Bayerische Landtag hat zum 31.7.2008 die Bayerische Bauordnung im Art. 32 Abs. 6 wie folgt geändert: "Für Treppen sind Handläufe an beiden Seiten und bei großer nutzbarer Breite auch Zwischenhandläufe vorzusehen
1. in Gebäuden mit mehr als zwei nicht stufenlos erreichbaren Wohnungen,
2. im Übrigen, soweit es die Verkehrssicherungspflicht erfordert."
Durch die Gesetzesänderung soll beispielsweise älteren Menschen in Gebäuden, die keine Aufzüge haben, ausreichend Sicherheit beim Benutzen der Treppe geboten werden. 

Quelle: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.stmi.bayern.de (PDF-Dokument)


Tipp: Barrierefrei Leben e.V. unterstützt Menschen mit körperlichen Einschränkungen bei Fragen zur Treppenüberwindung. Die interner Link folgtOnlineberatung richtet sich an Privatpersonen und ist kostenlos.


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