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Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die Onlineberatung wird von der FGQ unterstützt.

Wir sagen Danke für die Anschubförderung vom 1.5.2005 bis 30.4.2007.
Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderung im Wohnbereich wird teilweise weiter gefördert.
Um die 50 Firmen stellen hilfreiche und innovative Lösungen vor. Neu: Duschwände von GEO, Badewannen und Duschkabine von BadeWolke, Aufstehbetten von Mühle Pflegebetten. Sicherheitsclips für Becher und Stielgläser von Willomat,...
Wir beraten auch Ihre Bürger, Mitglieder etc.
Lesen Sie hier nach, wie Andere unsere Beratung per Internet finden.
Olaf Scholz, Marcus Weinberg und Krista Sager haben sich über die deutschlandweite Wohnberatung per Internet informiert.
Wenn es für die behindertengerechte Gestaltung einer Wohnung auch viele mögliche Kostenträger gibt, so muss doch nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die gesetzliche oder private Krankenkasse in keinem Falle entsprechende Leistungen erbringen kann. Für behinderte/pflegebedürftige Menschen, die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhalten, besteht die Möglichkeit, für entsprechende Umbauten von der Pflegekasse einen Zuschuss von maximal 2.557,- € zu bekommen.
Der Zuschuss bezieht sich allerdings auf eine Baumaßnahme. Dabei werden alle Umbaumaßnahmen der Wohnung als eine Maßnahme betrachtet, auch wenn sie zu unterschiedlichen Zeiten erfolgen.
Anspruch auf einen erneuten Zuschuss hat der Antragsteller erst dann, wenn sich seine Krankheit oder Behinderung so verschlechtert hat, dass eine erneute Baumaßnahme notwendig wird. Um diesen erneuten Anspruch geltend zu machen, muss allerdings ein gewisser, im Gesetz nicht näher definierter Zeitraum vergehen.
Der Antragsteller muss einen Eigenanteil von 10% der Kosten der Baumaßnahme selbst tragen, höchstens jedoch 50% seines Bruttoeinkommens. Das Vermögen der Antragsteller ist für die Bewilligung ohne Belang.
Alle Regelungen gelten für die soziale und private Pflegeversicherung gleichermaßen.
(§ 40 Absatz 4 SGB XI, § 23 SGB XI, AGB für Private Pflegeversicherung – MB/PPV 2010)