Barrierefrei Leben e.V.

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Beispielfoto 1: Durch den Bau einer Rampe wird das Haus auch für Rollstuhlbenutzer zugänglich.
Beispielfoto 2: Barrierefreier Umbau eines Badezimmers.
Beispielfoto 3: Beseitigung der Türschwelle zwischen Wohnzimmer und Balkon.

Finanzierungsmöglichkeiten zur Anpassung von Wohnungen an Behinderungen durch die Pflegeversicherung

Wenn es für die behindertengerechte Gestaltung einer Wohnung auch viele mögliche Kostenträger gibt, so muss doch nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die gesetzliche oder private Krankenkasse in keinem Falle entsprechende Leistun­gen erbringen kann. Für behinderte/pflegebedürftige Menschen, die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhalten, besteht die Möglichkeit, für entsprechende Umbauten von der Pflegekasse einen Zuschuss von maximal 2.557,- € zu be­kommen.  

Der Zuschuss bezieht sich allerdings auf eine Baumaßnahme. Dabei werden alle Umbaumaßnahmen der Wohnung als eine Maßnahme betrachtet, auch wenn sie zu unterschiedlichen Zeiten erfolgen.

Anspruch auf einen erneuten Zuschuss hat der Antragsteller erst dann, wenn sich seine Krankheit oder Behinderung so verschlech­tert hat, dass eine erneute Baumaßnahme notwendig wird. Um diesen erneuten An­spruch geltend zu machen, muss allerdings ein gewisser, im Gesetz nicht näher defi­nierter Zeitraum vergehen.  

Der Antragsteller muss einen Eigenanteil von 10% der Kosten der Baumaßnahme selbst tragen, höchstens jedoch 50% seines Bruttoeinkommens. Das Vermögen der Antragsteller ist für die Bewilligung ohne Belang.  

Alle Regelungen gelten für die soziale und private Pflegeversicherung gleicherma­ßen.  

(§ 40 Absatz 4 SGB XI, § 23 SGB XI, AGB für Private Pflegeversicherung – MB/PPV 2010)