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Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die Onlineberatung wird von der FGQ unterstützt.

Wir sagen Danke für die Anschubförderung vom 1.5.2005 bis 30.4.2007.
Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderung im Wohnbereich wird teilweise weiter gefördert.
Um die 50 Firmen stellen hilfreiche und innovative Lösungen vor. Neu: Duschwände von GEO, Badewannen und Duschkabine von BadeWolke, Aufstehbetten von Mühle Pflegebetten. Sicherheitsclips für Becher und Stielgläser von Willomat,...
Wir beraten auch Ihre Bürger, Mitglieder etc.
Lesen Sie hier nach, wie Andere unsere Beratung per Internet finden.
Olaf Scholz, Marcus Weinberg und Krista Sager haben sich über die deutschlandweite Wohnberatung per Internet informiert.
Muss eine vorhandene Wohnung aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung eines Bewohners umgebaut werden, so ist dies häufig mit hohen Kosten verbunden.
In den meisten Fällen ist der Wohnungsumbau durch Eigenmittel zu finanzieren. In Einzelfällen kann aber auch ein Kostenträger für eine finanzielle Unterstützung zuständig sein. Die Frage, welcher Kostenträger für die Finanzierung solcher Umbaumaßnahmen zuständig ist, hängt von den Lebensumständen im Einzelfall ab. In unserem guten, aber leider auch sehr komplizierten System der sozialen Sicherung ist die Frage nach der Ursache einer Behinderung/körperlichen Einschränkung von wesentlicher Bedeutung.
Unter Beachtung der Gegebenheiten des Einzelfalls können folgende Kostenträger zuständig sein:
Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
Rentenversicherungsträger und Integrationsamt
Träger der Sozialhilfe
Pflegeversicherung
Öffentliche Mittel
SteuererleichterungenUnbedingt zu beachten: Welcher Kostenträger letztlich auch in Frage kommen wird, eines ist in jedem Fall unabdingbare Voraussetzung für die Bewilligung: Mit der Baumaßnahme darf niemals vor der Antragstellung begonnen werden. Vor dem ersten Hammerschlag muss die schriftliche Bewilligung des Kostenträgers vorliegen.