Beispielfoto 1: Durch den Bau einer Rampe wird das Haus auch für Rollstuhlbenutzer zugänglich.
Beispielfoto 2: Barrierefreier Umbau eines Badezimmers.
Beispielfoto 3: Beseitigung der Türschwelle zwischen Wohnzimmer und Balkon.

Finanzierungsmöglichkeiten zur Anpassung von Wohnungen an Behinderungen

Muss eine vorhandene Wohnung aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung eines Be­wohners umgebaut werden, so ist dies häufig mit hohen Kosten verbunden.

In den meisten Fällen ist der Wohnungsumbau durch Eigenmittel zu finanzieren. In Einzelfällen kann aber auch ein Kostenträger für eine finanzielle Unterstützung zuständig sein. Die Frage, wel­cher Kostenträger für die Finanzierung solcher Umbaumaßnahmen zuständig ist, hängt von den Lebensumständen im Einzelfall ab. In unserem guten, aber leider auch sehr kompli­zierten System der sozialen Sicherung ist die Frage nach der Ursache einer Behinderung/körperlichen Einschränkung von wesentlicher Bedeutung.

Unter Beachtung der Gegebenheiten des Einzelfalls können folgende Kostenträger zuständig sein:  

  1. interner Link folgtGesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
  2. interner Link folgtRentenversicherungsträger und Integrationsamt
  3. interner Link folgtTräger der Sozialhilfe
  4. interner Link folgtPflegeversicherung
  5. interner Link folgtÖffentliche Mittel
  6. interner Link folgtSteuererleichterungen

Unbedingt zu beachten:  Welcher Kostenträger letztlich auch in Frage kommen wird, eines ist in jedem Fall unabdingbare Voraussetzung für die Bewilligung: Mit der Baumaßnahme darf niemals vor der Antragstellung begonnen werden. Vor dem ersten Hammerschlag muss die schriftliche Bewilligung des Kostenträgers vorliegen.