Finanzierung von Hilfsmitteln für den privaten-häuslichen Bereich
Die folgenden Ausführungen informieren Sie über die Zuständigkeit von Kostenträgern für Hilfsmittel für den privaten-häuslichen Bereich.
Bei der Beantragung sei angemerkt, dass es viele Hilfsmittel gibt, die Sie in Ihrer Selbständigkeit unterstützen, die aber für Kostenträger sogenannte "Gegenstände des täglichen Lebens" sind und von daher grundsätzlich nicht übernommen werden. Hierzu zählen zum Beispiel Esshilfen oder Aufstehsessel. Erkundigen Sie sich daher vor Antragstellung, ob überhaupt eine Aussicht auf Kostenübernahme besteht. Sie können sonst wichtige Zeit verlieren.
Hier eine Liste der möglichen Kostenträger:
Hilfsmittelversorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse)
Hilfsmittelversorgung durch die private Krankenversicherung
Hilfsmittelversorgung durch die Pflegeversicherung
Hilfsmittelversorgung durch die gesetzliche Unfallversicherung
Hilfsmittelversorgung durch das Sozial- und Grundsicherungsamt
In den meisten Fällen ist die gesetzliche Krankenkasse oder die Pflegekasse zuständiger Kostenträger für Hilfsmittel.
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