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Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die Onlineberatung wird von der FGQ unterstützt.

Wir sagen Danke für die Anschubförderung vom 1.5.2005 bis 30.4.2007.
Um die 50 Firmen stellen hilfreiche und innovative Lösungen vor. Neu: Anti-Rutsch Streifen von Daniel Jung, Winflip der WIN Products GmbH, Türschwellenbühne für Balkon und Terrasse von Mowi-Systems, Duschwände von GEO, Badewannen...
Die KfW hat die Programmbedingungen und die -nummer zum 01.04.2012 geändert. Zinsatz ab 1 % effektiv pro Jahr.
Wir beraten auch Ihre Bürger, Mitglieder etc.
Ein Informationsangebot im Internet zum Thema Wohnen im Alter.
Lesen Sie hier nach, wie Andere unsere Beratung per Internet finden.

Wer Modernisierungsmaßnahmen oder einen Neubau für das private Wohnen im Alter oder bauliche Anpassungen infolge einer Behinderung plant, findet in der DIN 18040 Teil 2 "Barrierefreies Bauen für Wohnungen" und in den älteren Normen DIN 18025 Teil 1 "Barrierefreie Wohnungen für Rollstuhlnutzer" und der DIN 18025 Teil 2 "Planungsgrundlagen für barrierefreie Wohnungen" die wesentlichen Anforderungen an das barrierefreie Bauen. Ziel der Normen ist die barrierefreie Gestaltung der Wohn- und Lebensräume um "weitgehend allen Menschen seine Benutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe" zu ermöglichen.
Die Normen für das barrierefreie Bauen stellen - wie alle Normen - Richtlinien und Empfehlungen dar, die dann angewendet werden müssen, wenn die Norm Bestandteil der Landesbauordnung oder als technische Bauvorschrift rechtsverbindlich eingeführt ist. Die Gesetzeslage ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Bei Neubauten und Modernisierungsmaßnahmen (z.B. Komplettumbau des Bades) empfehlen wir aus Nachhaltigkeitsgründen, die Normen auch dann einzuhalten, wenn dies gesetzlich nicht erforderlich ist.
Bei Umbau- und Wohnungsanpassungsmaßnahmen in Häusern und Wohnungen im Bestand kann im Einzelfall auch ohne Berücksichtigung der Norm eine gute Lösung für das selbstständige Wohnen erreicht werden. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn das Bad sehr klein ist oder ein Rollstuhlnutzer aufgrund der körperlichen Einschränkungen eine DIN-Bewegungsfläche für seine Selbstständigkeit nicht benötigt.
Achtung: Wenn öffentliche Fördermittel beantragt werden, kann die Einhaltung der Förderrichtlinien für die Durchführung von barrierefreien Baumaßnahmen eine Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung sein.
DIN 18025
In der DIN 18025 Teil 1 sind die Planungsanforderungen an barrierefreie Wohnungen für Rollstuhlnutzer aufgeführt. Die Anforderungen für barrierefreie Wohnungen für Menschen mit sonstigen Behinderungen und für ältere Menschen sind in der DIN 18025 Teil 2 aufgeführt. Die DIN 18025 wird seit dem Jahr 2010 zunehmend durch die DIN 18040 ersetzt.
DIN 18040 Teil 2
In der - im September 2011 veröffentlichten - Nachfolgenorm DIN 18040 Teil 2, werden die technischen Voraussetzungen für barrierefreie Wohnungen neu festgelegt und aktualisiert. Das neue Regelwerk soll weitgehend allen Menschen die Nutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe ermöglichen.
Fragen, ob die Normen bzw. einzelne Punkte in die Technischen Baubestimmungen des Bundeslandes, in dem Sie wohnen, eingeführt sind, können Sie an das Bauamt Ihrer Stadt bzw. Landkreises richten.
Deutsches Institut für Normung e.V.
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