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Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die Onlineberatung wird von der FGQ unterstützt.

Wir sagen Danke für die Anschubförderung vom 1.5.2005 bis 30.4.2007.
Um die 50 Firmen stellen hilfreiche und innovative Lösungen vor. Neu: Anti-Rutsch Streifen von Daniel Jung, Winflip der WIN Products GmbH, Türschwellenbühne für Balkon und Terrasse von Mowi-Systems, Duschwände von GEO, Badewannen...
Die KfW hat die Programmbedingungen und die -nummer zum 01.04.2012 geändert. Zinsatz ab 1 % effektiv pro Jahr.
Wir beraten auch Ihre Bürger, Mitglieder etc.
Ein Informationsangebot im Internet zum Thema Wohnen im Alter.
Lesen Sie hier nach, wie Andere unsere Beratung per Internet finden.
Wenn eine Mietwohnung behindertengerecht angepasst werden muss, ist der Vermieter ist laut § 554a "Barrierefreiheit" des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet, bauliche Veränderungen - wie z.B. der Anbringung von besonderen Haltegriffen - zuzustimmen.
(1) Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Der Vermieter kann seine Zustimmung verweigern, wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung der Mietsache überwiegt. Dabei sind auch die berechtigten Interessen anderer Mieter in dem Gebäude zu berücksichtigen.
(2) Der Vermieter kann seine Zustimmung von der Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes abhängig machen. § 551 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.